ARBEITNEHMERERFINDERRECHT
Eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Angestelltentätigkeit macht, wird als Arbeitnehmererfindung bezeichnet. Nach dem deutschen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Erfindung, während der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat.
Da das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht in länderübergreifenden Unternehmen meist einen erheblichen Aufwand und dadurch hohe Kosten verursacht, haben wir uns darauf spezialisiert, individuell zugeschnittene Lösungen für nationale und internationale Unternehmen auszuarbeiten.
Wenn Sie Fragen zu Arbeitnehmererfindungen, zur Berechnung der individuellen Arbeitnehmervergütung oder zu pauschalen Vergütungssystem haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.