PATENTE

Wirtschaftlich erfolgreiche Erfindungen werden häufig kopiert oder nachgeahmt. Mit Patenten können Sie Ihre innovativen, technischen Produkte oder Verfahren vor unerwünschter Nachahmung schützen.


Unsere Patentanwälte unterstützen Sie dabei. Beginnend bei der Bewertung einer Erfindung, über die Ausarbeitung einer Anmeldung bis zur Vollendung des Prüfungsverfahrens vor dem europäischen und dem deutschen Patentamt.


Wir greifen Patente im Einspruchsverfahren oder durch Nichtigkeitsklage an oder verteidigen sie vor allen zuständigen Instanzen, d.h. vor Gerichten, dem EPA oder nationalen Patentämtern.


Nach der Erteilung betreuen wir Ihre Patente weiter und vertreten Sie bei Schutzrechtsverletzungen und sonstigen Angelegenheiten wie Lizenzvergaben.

Technische Gegenstände und Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische Erzeugnisse, z.B. Kunststoffgranulat, Kunstdünger oder Arzneimittel; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.

Nicht patentfähig sind z.B. ästhetische Formschöpfungen (Design), Regeln für Spiele und EDV-Programme (Software als solche), Entdeckungen, Geschäftsideen.

Die Erfindung muss drei Anforderungen erfüllen: Sie muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.

Für den nationalen Geltungsbereich erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Einzureichen sind eine technische Beschreibung der Erfindung (in der Regel mit Zeichnungen) sowie die Patentansprüche, in denen angegeben ist, was unter Schutzgestellt werden soll.

Der fachkundigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche kommt eine zentrale Bedeutung zu, zumal nach Abgabe des Antrags keine weiteren technischen Angaben „nachgeschoben" werden dürfen. Erfahrungsgemäß werden Anmeldungen häufig aufgrund von Fehlern abgelehnt, die bei sorgfältiger Ausarbeitung hätten vermieden werden können. lm Regelfall sollte daher die Anfertigung der Anmeldungsunterlagen durch einen Patentanwalt erfolgen.

Die Patentwürdigkeit der Erfindung wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nur auf (kostenpflichtigen) Antrag hin geprüft. Dieser Prüfungsantrag braucht nicht sogleich bei Einreichung der Anmeldung gestellt zu werden, aber spätestens bis zum Ablauf von sieben Jahren ab Einreichung der Anmeldung, andernfalls verfällt die Anmeldung. Die Prüfung erfolgt nach formalen und sachlichen Kriterien; letztere erstrecken sich vor allem auf die Frage, ob und in welchem Umfang der Gegenstand der Patentanmeldung schutzfähig ist.

Das Patent hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr jährlich eine Gebühr zu entrichten. Die Verlängerungsgebühren steigen mit zunehmender Laufzeit des Patents moderat an.