SORTENSCHUTZ
In Deutschland gibt es einen rechtlichen Eigentumsanspruch auf Pflanzenzüchtungen. Dieser kann von dem Züchter oder Entdecker einer Sorte beantragt werden.
Vermehrung neuer Züchtungen von Nutz- und Zierpflanzen.
Alle Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.
Die Pflanzensorte muss neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar sein sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen.
Erfolgt beim Bundessortenamt in Hannover. Dem Antrag sind Pflanzen oder Saatgut beizufügen. da die Erfüllung der Voraussetzungen durch den Anbau der Pflanzen geprüft wird. Alternativ ist ein EU-weiter Schutz bei dem Gemeinschaftlichen Sortenamt möglich.
Der Sortenschutz beträgt 25, in Ausnahmefällen 30 Jahre.